Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Zimmervermietung auf der Hörnlihütte
1. Vertrag
Der Beherbergungsvertrag zwischen dem buchenden Gast und der Hörnli Gastro AG (Beherberger) kommt zustande, wenn der Gast nach seiner Buchung (online, Telefon, Email etc.) eine detaillierte Reservationsbestätigung vom Beherberger bekommen hat und er im Anschluss daran die anfallende Anzahlung geleistet hat.
Mit dem Zustandekommen des Vertrages sind die gebuchten Zimmer bestätigt und der Gast akzeptiert die hier abgebildeten allgemeinen Geschäftsbestimmungen.
2. Bezahlung
Der Preis für das gebuchte Arrangement ist vor der Anreise fällig und ist wie folgt zu bezahlen:
50% in den folgenden 10 Tagen ab Datum Reservationsbestätigung.
Die Restzahlung ist wie folgt fällig: Für Reservierungen für die ganze Hütte exklusiv und Gruppenreservierungen ab 8 Personen bis 90 Tage vor Anreise, spätestens aber zum 31. Oktober (Winterbuchungen) oder 30. April (Sommerbuchungen). Für alle anderen Reservierungen bis 30 Tage vor Anreise.
Die Zahlungen sind auf das Konto des Beherbergers zu überweisen (Hörnli Gastro AG, 7050 Arosa Graubündner Kantonalbank, 7050 Arosa, IBAN: CH79 0077 4010 2919 9760 1 / SWIFT: GRKBCH2270A).
3. Option auf das gebuchte Arrangement
Der Beherberger räumt dem Gast ab Datum Reservationsbestätigung eine Option für 10 Tage auf die gebuchten Zimmer ein. D.h er blockiert die Zimmer während dieser Zeit und bietet sie keinen anderen Gästen an. Kommt in dieser Zeit kein Beherbergungsvertrag zustande, kann der Beherberger wieder über die Zimmer verfügen und sie zur weiteren Vermietung freigeben.
4. Zimmerbelegung
Die gebuchten Zimmer müssen mit der auf der Reservation bestätigten Personenzahl belegt werden. Reisen mehr Personen als bestätigt an, übernimmt der Beherberger keine Garantie, dass er diesen Personen ein Zimmer oder einen Schlafplatz zur Verfügung stellen kann. Reist der Gast mit weniger Personen als gebucht an, so schuldet er trotzdem das gesamte Arrangement gemäss Reservationsbestätigung.
Mietet der Gast die ganze Hütte exklusiv, kann er frei über die Zimmer und Lager verfügen. Die maximale Beherbergungskapazität der Hörnlihütte liegt bei 43 Personen.
5. Mahlzeiten
Im Arrangement ist Halbpension inbegriffen (Abendessen in 3 Gängen und Frühstück). Spezielle Wünsche können gegen Aufpreis berücksichtigt werden, wenn sie bis spätestens 1 Woche vor Anreise kommuniziert werden.
Im Arrangement für die ganze Hütte exklusiv ist lediglich das Frühstück inbegriffen, die Kosten für das Abendessen werden anhand der effektiv anwesenden Gäste berechnet.
6. Rücktritt aus dem Beherbergungsvertrag
Bei vorzeitigem Rücktritt aus dem Beherbergungsvertrag werden dem Gast folgende Kosten verrechnet: Bis zum Fälligkeitsdatum der Restzahlung kann jede Buchung kostenlos storniert werden, danach fällt das ganze Arrangement an. Bis zum Fälligkeitsdatum der Restzahlung kann auch der Beherberger kostenlos aus dem Beherbergungsvertrag zurücktreten, danach muss er dem Gast eine andere Unterkunft zu gleichen Konditionen anbieten.
Tritt der Gast seine gebuchten Zimmer nicht an (no show), schuldet er dem Beherberger das ganze Arrangement. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Erreichbarkeit der Hütte vor allem im Winter eingeschränkt ist, die Anreise mit der Hörnlibahn nicht immer gewährleistet wird und deren Betriebszeiten verbindlich sind. Wir empfehlen deshalb den Abschluss einer Reiseversicherung.
7. Haftung des Beherbergers
Der Beherberger ist gegenüber dem Gast für die vertragskonforme Erbringung der vereinbarten Leistung gemäss Ausschreibung (Webseite) und Reservationsbestätigung verantwortlich, wobei jegliche Haftung im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen wird.
8. Haustiere
Haustiere sind auf Anfrage erlaubt.
9. Rauchen
Rauchen in der Hörnlihütte ist nicht erlaubt.
10. Internet
Der Beherberger stellt dem Gast einen kostenlosen Internetzugang zur Verfügung. Die Nutzung des Internets unter falscher Identität, der Besuch von Illegalen Seiten oder das Downloaden illegaler Inhalte sind nach Schweizer Gesetz verboten.
11. Wertgegenstände
Der Beherberger übernimmt keine Haftung für Verlust oder Schaden am persönlichen Besitz des Gastes.
12. Anwendbares Recht und Gerichtstand
Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar, ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Beherbergungsvertrag ist Arosa.